Wärmepumpe warten lassen
Eine Wärmepumpe hat keinen Brenner und keine Abgase. Trotzdem lohnt die regelmäßige Kontrolle: Kleine Fehleinstellungen an Heizkurve oder Warmwasser kosten über ein Jahr spürbar Strom.
Was bei der Wartung geprüft wird
- Außeneinheit: Lamellen, Ventilator, Kondensatablauf, Zustand
- Kältekreis: Füllstand und Auffälligkeiten
- Heizkreis: Druck, Ausdehnungsgefäß, Filter, Vor- und Rücklauftemperaturen
- Regelung: Heizkurve, Heizgrenze, Warmwassertemperatur, Absenkzeiten
- Elektrische Anschlüsse und Fehlerspeicher
Was die Wartung kostet
Rund 110 bis 220 Euro, im Durchschnitt etwa 140 Euro. Garantiebedingungen der Hersteller setzen oft eine regelmäßige Wartung voraus – ein Blick hinein lohnt sich.
Betriebsprüfung in Mehrfamilienhäusern (§ 60a GModG)
Wärmepumpen, die nach dem 31. Dezember 2023 in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder Nutzungseinheiten eingebaut wurden, brauchen eine Betriebsprüfung nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme. Ohne Fernkontrolle ist sie spätestens alle fünf Jahre zu wiederholen. Warmwasser- und Luft-Luft-Wärmepumpen sind ausgenommen.
Geprüft werden unter anderem: ob ein hydraulischer Abgleich gemacht wurde, die Regelparameter, Vor- und Rücklauftemperaturen, die Jahresarbeitszahl, der Füllstand des Kältemittelkreislaufs, hydraulische und elektrische Komponenten, die Außeneinheit und die Rohrdämmung. Nötige Optimierungen sind innerhalb eines Jahres umzusetzen; das Ergebnis ist schriftlich festzuhalten und Mietern auf Verlangen vorzulegen.
Prüfen dürfen fachkundige Personen mit Schulung für Wärmepumpen, zum Beispiel Heizungsbauer, Kälteanlagenbauer, Elektrotechniker, Schornsteinfeger oder gelistete Energieberater (§ 60a Abs. 3 und 4 GModG).
Wartung von der Steuer absetzen
Wer die Heizung im eigenen Haushalt warten lässt, kann 20 Prozent der Arbeitskosten von der Einkommensteuer abziehen, höchstens 1.200 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Begünstigt sind nur die Arbeitskosten. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Betriebs – nicht in bar (§ 35a Abs. 5 EStG). Bitten Sie deshalb um eine Rechnung, auf der die Arbeitskosten getrennt ausgewiesen sind.
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Quellen
- co2online, Wartungskosten Wärmepumpe (110–220 €, Ø 140 €), abgerufen am 02.11.2026
- § 60a GModG, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 02.11.2026
- § 35a Abs. 3 und 5 EStG, Gesetzestext über buzer.de und steuerschroeder.de, abgerufen am 02.11.2026
Stand: 02.11.2026. Richtwerte ohne Gewähr; den verbindlichen Preis nennt der Fachbetrieb.